Ein ganz wichtiges Thema das alle Drachenflieger betrifft.
Im August 2005 wurde das Bundesluftfahrtgesetz im Zuge einer EU-Richtlinie abgeändert, womit wir Drachenflieger unweigerlich betroffen sind.
Denn durch die Änderung der Gesetzeslage - Drachen sind nun Versicherungspflichtig - könnten einige Private Haftpflichtversicherungen Schäden, die durch das Drachenfliegen entstanden sind, nicht mehr decken.
Es wäre daher ratsam, dies mit seiner Versicherungs-Gesellschaft abzusprechen, da einige Gesellschaften den Bereich weiterhin abdecken und andere wiederum nicht.
Eine Homepage auf der es mehr Infos zu diesem Thema gibt und man die Möglichkeit hat eine Versicherung abzuschließen wird von Mathias Raabe betrieben.
Hier ist der Link zu seiner Homepage.
Links zum Thema aus dem Internet:
